Baseler Akkorde entwickeln sich seit 30 Jahren immer weiter

Die Baseler Akkorde sind ein großer Erfolg in der weltweiten Regulierung von Banken,  und die ständige Weiterentwicklung der Standards zeigt, dass die Zusammenarbeit auf internationalem Niveau auch drei Jahrzehnte nach dem ersten Baseler Akkord im Jahr 1988 noch immer gut funktioniert.

In Basel I ging es zunächst um einheitliche Eigenkapitalregelungen für Banken. Die Risikobewertung von verschiedenen Assetklassen war aus heutiger Sicht ziemlich einfach gehalten. Bargeld und Staatsanleihen waren sogenannte Solva 0%, bessere Anleihen erhielten Solva 20%, etwas riskantere dann Solva 50% und der Rest, etwa Unternehmenskredite, wurde mit 100% risikogewichtet. Auch die Sache mit dem Eigenkapital war zu Beginn noch recht einfach und betrug mindestens 8% der risikogewichteten Passiva einer Bank.

Interne Modelle seit Basel II

Unter Basel II wurde die Sache dann deutlich komplexer. Banken durften erstmals eigene Modelle verwenden, um das Risiko zu bestimmen. Durch die Verwendung von internen Modellen für die Bonitätseinschätzung sowie das Verlustrisiko konnten Institute enorm viel an Eigenkapital und damit Kosten sparen. Kein Wunder also, dass beinahe jeder, der es irgendwie bewerkstelligen konnte, interne Modelle entwickelte und verwendete. Laut einer Studie der bis (Bank for International Settlements) waren die intern berechneten Kreditrisiken nicht selten um bis zu 60% geringer als bei Vewendung des simplen Standardansatzes.

Basel III regelt interne Modelle neu

Die Finanzkrise ab dem Jahr 2008 machte deutlich, dass Basel II nicht ausreichte, um Banken stabil genug aufzustellen. Das Kernstück von Basel III ist die Einbeziehung einer Reihe weiterer Risiken wie operationalles Risiko, Liquiditätsrisiko, Verbriefungsrisiko, Fundingrisiko und Marktrisiko, sowie das Risikomanagement selbst. Der Blick allein auf das Kreditrisiko war nicht genug. Im Zuge der abermaligen Rundumerneuerung des Baseler Akkords wurde zudem auch die Schwachstelle der internen Modelle angepackt. Denn ganz offensichtlich hatten viele Institute interne Modelle dazu genutzt, Parameter eher willkürlich zu ihren Gunsten festzusetzen. Damit sollte ab Basel III Schluss sein.

Interne Modelle immer zuammen mit dem Standardansatz

Ganz abgeschafft wurden die internen Modelle nicht, aber ihre Nutzung wurde deutlich unattraktiver gemacht. Eine große Neuerung war, dass ab nun neben dem internen Modell immer auch parallel der Standardansatz mit berechnet werden muss. Dieser doppelte Aufwand hat dazu geführt, dass viele kleinere Institute die Verwendung interner Modelle eingestellt hat. Es fehlten schlicht die Kapazitäten.

Mit der Basel III Reform: Einsparungen deutlich begrenzt

Ein weiterer, großer Einschnitt bei der Verwendung interner Modelle seit der Basel III Reform im Dezember 2017 sind Mindest- und Höchstgrenzen, die ab 2022 Schritt für Schritt zu wirken beginnen. Erstens werden durch die Basel III Reform Mindestgrößen für wichtige Variablen gesetzt, wie etwa die Ausfallwahrscheinlichkeit. Und zusätzlich darf das Ergebnis aus den internen Modellen niemals weniger als 72,5% der risikogewichteten Passiva betragen, die mit dem – nun stets parallel mit berechneten – Standardansatz berechnet worden wären. Dadurch haben sich die möglichen Ersparnisse deutlich reduziert.

Interne Modelle lohnen nur für die Großen

Der Aufwand ist deutlich gestiegen, die Komplexität hat sich exponenziell erhöht, und die möglichen Einsparungen sind gleichzeitig gesunken. Für kleine bis mittlere Institute bedeutet das, dass sich der Aufwand kaum mehr lohnt. Schließlich werden für die Entwicklung und laufende Betreuung und Weiterentwicklung interner Modelle teure Experten und spezielle Systeme benötigt. Modellvalidierungen und Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden kosten ebenfalls Geld. Der Standardansatz muss ohnedies parallel mit berechnet werden.

Interne Modelle lohnen seit der letzten Baseler Reform nur noch ab einer hohen Bilanzsumme und bei Verwendung komplexer Kapitalmarktinstrumente. Für jene Großen, die regelmäßig international aktiv sind, große Derivateportfolien betreuen und im Verbriefungsmarkt vertreten sind, lohnen die Einsparungen und die Flexibilität interner Modelle nach wie vor. Die exorbitanten Ersparnisse aus Basel II sind allerdings auch für die ganz Großen Vergangenheit.

Basel III dient als Empfehlung und Mindeststandard

Basel III ist übrigens nur eine Empfehlung und ein sogenannter Mindeststandard. Jedes Land muss die Baseler Akkorde selbst in nationale Gesetze (oder in der EU Verordnungen und Regulierungen) umsetzen. Strengere Auflagen ( das sogenannte „Gold Plating“) sind dabei immer möglich. In der EU wurde Basel III übrigens in der CRD IV, bestehend aus der CRD und CRR, umgesetzt.