Willkommen zur Beitragsreihe „Regulierung einfach erklärt“.

SRB oder Single Resolution Board: Eine EU-Behörde

Das Single Resolution Board, oder in seiner deutschen Übersetzung das Einheitliche Abwicklungsgremium, ist eine EU-Behörde. Sie arbeitet seit 2015 und entscheidet über die Restrukturierung und Abwicklung von sogenannten systemrelevanten Banken im Euro-Raum. Sie ist damit ein Teil des bereits vorgestellten Einheitlichen Abwicklungsmechanismus oder Single Resolution Mechanism (SRM).

Welche Banken systemrelevant sind und damit unter die Kontrolle der EZB und den Einfluss der Einheitlichen Abwicklungsbehörde, ändert sich laufend und wird auf der Seite der EZB immer wieder neu bekannt gegeben. Aktuell werden 125 Banken im Euro-Raum so eingestuft.

Die Arbeit erfolgt immer zusammen mit den nationalen Behörden

Das SRB ist zwar eine eigene, unabhängige EU-Behörde. Ihre Arbeit erledigt sie allerdings in Form von Gremien oder Ausschüssen. In diesen sind stets auch immer die nationalen Abwicklungsbehörden vertreten, wenn es darum geht, bestimmte Maßnahmen gegen eine Bank im Euro-Raum zu ergreifen oder diese Maßnahmen durchzuführen.

Das SRB bildet somit zusammen mit den jeweiligen nationalen Behörden den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Die Beteiligung des SRB soll dabei garantieren, dass bei jeder notwendig gewordenen Bankenabwicklung einheitliche Regeln und Maßnahmen angewandt werden. Die Hauptarbeit erledigen dabei die betroffenen, nationalen Behörden. In Deutschland ist das die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und in Österreich die FMA (Finanzmarktaufsicht).

Verwalter des Single Resolution Funds (SRF) oder Abwicklungsfonds

Ein wichtiges Element des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ist der Einheitliche Abwicklungsfonds, oder Single Resolution Fund. Denn dieser soll anstelle von Steuerzahlern in die Bresche springen, wenn es darum geht, einen Schaden für die Realwirtschaft durch eine Bankenrettung abzuwenden.

Verwaltet wird der Rettungsfonds vom SRB. Die Mittel für den Fonds kommen von den Banken im Euro-Raum.

Finanziert wird das SRB von den beaufsichtigten Banken

Im Jahr 2017 beträgt das allgemeine Budget des SRB satte 90.738.000 Euro. Im Jahr 2016 lag es noch bei 57 Mio Euro. Bezahlt wird all dies von den Banken, die dem Abwicklungsmechanismus unterliegen. Von diesen 90 Millionen machen mit 39 Millionen die Personalkosten und damit verbundene Leistungen den Großteil aus. Der Rest sind Verwaltungskosten. Die Behörde hat übrigens rund 200 Mitarbeiter, wobei diese Zahl auf 300 ansteigen soll.

Nicht nur Abwicklung, auch eine Restrukturierung ist möglich

Das SRB kann nicht nur eine Abwicklung einer systemrelevanten Bank beschließen, sondern auch eine Restrukturierung.

Das SRB erstellt Abwicklungspläne

Eine zentrale Aufgabe des SRB ist die Erstellung von Abwicklungsplänen für systemrelevante Banken. Diese Pläne sind sozusagen ein Fahrplan für den Fall einer Abwicklung, denn schließlich soll es im Notfall schnell gehen können.

Am Beispiel der Banco Popular

Ganz gut lässt sich die Arbeit des SRB anhand des aktuellen Beispiels der portugiesischen Banco Popular erklären. Hier hatte die EZB am 6. Juni 2017 festgestellt, dass die Bank aller Voraussicht nach kollabieren dürfte. Sie informierte das SRB, die wiederum ihren Notfallplan in Kraft setzte. Die Europäische Kommission hatte 24 Stunden, um dem Plan zuzustimmen. Bereits einen Tag später, am 7. Juni 2017, wurde bekannt gegeben, dass die Banco Popular für den Preis von einem Euro von der spanischen Banco Santander übernommen wird. Die konkrete Durchführung der Eingliederung der Banco Popular in die Santander wird von der nationalen Aufsichtsbehörde in Spanien geleitet.

 

zur Übersicht „Regulierung einfach erklärt“