Willkommen zur Beitragsreihe „Regulierung einfach erklärt“.

Ein Rettungsfonds für Banken im Euro-Raum

SRF ist die Abkürzung für „Single Resolution Fund“ oder auch Einheitlicher Abwicklungsfonds. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus, das die Abwicklung von Kreditinstituten im Euro-Raum regelt.

Zweck des Fonds ist es, Anleger, Gläubiger und Teilhaber von Pleitebanken im Euro-Raum zu entschädigen und eine geregelte, einheitliche Abwicklung sicherzustellen. Das kann über Garantien, Kredite, den Kauf von Portfolien oder direkte Entschädigungen geschehen.

Dabei soll der Einsatz der Gelder aus dem Fonds erst die letzte Maßnahme sein, wenn alle anderen Möglichkeiten der Rettung oder Abwicklung ausgeschöpft sind und die Anteilseigner und Gläubiger zudem bereits mindestens 8% der Bilanzsumme als Verlustanteil übernommen haben.

Der SRF als gemeinsamer Abwicklungsfonds für den Euro-Raum

Bisher gab es in jedem Mitgliedsland unterschiedliche Regelungen dafür, wie und in welcher Höhe Anteilseigner und Gläubiger von Kreditinstituten, die in Konkurs geraten, entschädigt werden. Immer wieder musste dabei der Staat und damit der Steuerzahler einspringen. Durch den Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) hat sich das geändert. Der SRF ist an die Stelle der jeweiligen nationalen Abwicklungsfonds getreten.

Im Jahr 2016 deckte der Einheitliche Abwicklungsfonds insgesamt 19 Staaten und 3.762 Kreditinstitute ab (Quelle: Single Resolution Board), darunter auch Deutschland und Österreich.

Verwalter ist das Single Resolution Board

Der Einheitliche Abwicklungsfonds wird vom Single Resolution Board (SRB) verwaltet. Das Single Resolution Board ist eine EU-Behörde mit Sitz in Brüssel, die im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM Single Resolution Mechanism) geschaffen wurde.

Das Single Resolution Board ist damit auch für die Anlage und die Investitionsstrategie der eingezahlten Mittel zuständig. Gemäß der EU-Verordnung 2016/451 muss der Fonds sicherstellen, dass die Mittel sowohl liquide sind aber auch gleichzeitig werterhaltend investiert werden.

Finanziert durch die Banken

Die Mittel des Fonds werden von den Banken selbst bezahlt. Letztendlich soll der Einheitliche Abwicklungsfonds (SRF) über ein Vermögen von 1% der abgesicherten Vermögenswerte aller erfassten Banken verfügen. Das wären derzeit etwa 55 Milliarden Euro. Diese doch stattliche Summe soll nach und nach bis zum 31.12.2023 aufgebaut werden.

Die Berechnung der individuellen Beitragshöhe erfolgt durch das Single Resolution Board. Dabei wird zwischen kleinen/risikolosen Instituten auf der einen Seite und großen/riskanten Instituten auf der anderen Seite unterschieden. Die erste Gruppe muss „nur“ einen Pauschalbetrag bezahlen. Für die Gruppe „Groß/Riskant“ wird hingegen eine spezielle Art Bilanzsumme mit einer Risikomesszahl multipliziert und diese Zahl nochmals durch das durchschnittliche Risiko aller knapp 4.000 Institute geteilt. Die tatsächliche Berechnung ist einigermaßen kompliziert, für Interessierte hier nachzulesen.

Wenn das Geld nicht reicht: Kredite bei den Mitgliedstaaten

Sollten die Mittel des Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) für die Abwicklung einer Bank nicht ausreichen, wird das betroffene Mitgliedsland um einen Überbrückungskredit gebeten. Zurück bezahlt soll dieser Kredit dann wiederum mit den Beiträgen der Mitgliedsbanken über die nachfolgenden Jahre.

Im Jahr 2014 beschlossen, seit 2016 aktiv

Beschlossen wurde all das in der EU-Verordnung Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.7.2014. Tatsächlich aktiv geworden ist der Fonds allerdings erst im Jahr 2016.

 

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