Willkommen zur Beitragsserie „Finanzmarktregulierung einfach erklärt“. Ein Service Ihrer BahlConsult GmbH Unternehmensberatung.

ECAI ist eine Ratingagentur

ECAI ist die Abkürzung für „External Credit Assessment Institution“. Gemeint sind Ratingagenturen, also spezielle Finanzdienstleister, die Unternehmen, Staaten, Kommunen, Wertpapiere, Fonds und Finanzprodukte analysieren und deren Bonität bewerten. Die Erstellung eines Ratings erfolgt dabei in der Mehrzahl der Fälle im Auftrag des Emittenten, also des beurteilten Unternehmens oder dem Begeber oder Arrangeur von Wertpapieren und Finanzprodukten (das sogenannte „Issuer-Pays Modell“).

Ratingagenturen sind auch reguliert!

Bei der Berechnung von Kreditrisiken ist die Verwendung von Ratings nicht nur üblich, sondern vielfach auch gesetzlich vorgeschrieben. Eine besonders zentrale Rolle spielen Ratings, also Bonitätsbeurteilungen, bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen von Finanzinstituten und Versicherungen.

Neben eigenen, sogenannten internen Einschätzungen, spielen seit vielen Jahrzehnten vor allem auch die Ratings externer Ratingagenturen eine wichtige Rolle. Da die Arbeit dieser externen Agenturen einen großen Einfluss auf den Finanzmarkt haben kann, gibt es eine ganze Reihe von Vorschriften und Gesetzen, an die sich die externen Ratingagenturen halten müssen.

Verordnung über Ratingagenturen

Als Grundlage für die Regulierung von Ratingagenturen in der EU dient eine Verordnung aus 2009, die „Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen“ (CRA) sowie die Verordnung (EU) Nr. 462/2013 (CRA3). Diese Verordnungen regeln unter anderem, wie Ratingagenturen arbeiten müssen, um für den Finanzmarkt möglichst unabhängige und brauchbare Bonitätsbeurteilungen produzieren zu können. Es geht darin viel um Verbraucher- und Anlegerschutz und den Schutz des Binnenmarktes. In dieser Verordnung ist aber auch festgelegt, dass Ratingagenturen offiziell registriert sein müssen, damit ihre Ratings innerhalb des EWR überhaupt für offizielle Zwecke verwendet werden dürfen. Eine Ausnahme besteht übrigens für Zentralbanken, die auch ohne Zulassung durch die europäischen Aufsichtsbehörden Ratings vergeben dürfen.

Europäische Aufsichtsbehörden sind für die Zulassung und technische Details zuständig

Auf EU-Ebene gibt es drei Aufsichtsbehörden für den Finanzmarkt: Die EBA (Europäische Banken Aufsicht), die EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds) und die ESMA (Europäische Wertpapier- und Finanzmarktaufsicht). Gemeinsam sind sie für die Erstellung sogenannter technischer Standards für Ratingagenturen zuständig, aber auch für die Zulassung von Ratingagenturen im EWR.

Eine Liste aller zugelassenen ECAIs online

Welche Ratingagenturen von den Aufsichtsbehörden zugelassen sind, wird online auf den Internetseiten von EBA, EIOPA und ESMA veröffentlicht. Die Liste ändert sich laufend, denn es können nicht nur neue Agenturen hinzu kommen, sondern auch welchen die Zulassung entzogen werden.

Wichtig für die CRR Richtlinie

Für Banken ist die Bedeutung von externen Ratings durch anerkannte ECAIs in der CRR-Verordnung (Capital Requirements Regulation) ab Artikel 135 festgelegt. Bereits in vielen Abschnitten davor wird immer wieder darauf hingewiesen, welchen Einfluss eine externe Beurteilung von Risiken durch eine ECAI auf die notwendige Eigenkapitalunterlegung hat. Wie externe Ratings hier eingesetzt werden dürfen, wird von der Europäischen Bankenaufsicht in sogenannten technischen Durchführungsstandards veröffentlicht, die übrigens direkt Anwendung finden (Durchführungsverordnungen!). Darin wird etwa festgelegt, wie die sechs verschiedenen Bonitätsstufen definiert sind, oder auch, wie Ausfallquoten zu berechnen sind.

Auch unter Solvency II eine zentrale Rolle

Doch nicht nur für Banken ist die Verwendung der Ratings durch anerkannte ECAIs wichtig, sondern auch für Versicherungsunternehmen. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in der Solvency II, der Regulierung für Versicherungsunternehmen. Auch hier legen die europäischen Aufsichtsbehörden Durchführungsverordnungen fest, die direkt anwendbar sind. Das Herzstück dieser Durchführungsverordnungen ist eine Tabelle, in der die unterschiedlichen Bonitätsbeurteilungen (z.B. AAA, BB, CC-, etc.) den sieben verschiedenen Bonitätsstufen und verschiedenen Kategorien (z.B. langfristiges Emittentenrating, Finanzkraftrating, kurzfristiges Rating, Länderratings, kurzfristige Emissionsratings, etc.) zugeordnet wird. Die Durchführungsverordnungen werden alle paar Jahre angepasst und die Tabellen und Vorschriften aktualisiert.

zurück zur Übersicht der Abkürzungen „Finanzmarktregulierung einfach erklärt„.