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Basel II gilt seit 2006

Eine Reform der Baseler Eigenkapitalvereinbarung oder Basel I wurde bereits ab 1999 diskutiert, als das erste Konsultationspapier zur Neufassung veröffentlicht wurde. Es sollte aber noch bis 2004 dauern, bis die neuen Vorschriften verabschiedet werden konnten und dann 2006 in Kraft traten. Per 1.1.2007 mussten die Vorschriften in allen EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt sein, außerhalb der EU wurde damit unterschiedlich verfahren. Die Reform ist seither als Basel II bekannt. Vollständig heißt die Vereinbarung etwas sperrig „Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen“.

Die berühmten 3 Säulen entstehen

Basel II ist vom Begriff der 3 Säulen geprägt. Denn zusätzlich zu verbesserten Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung wurden zwei weitere, wichtige Bereiche aufgenommen: Die Bankenaufsicht sowie Offenlegungspflichten für Banken.

  • Säule I: Mindestkapitalanforderung
  • Säule II: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
  • Säule III: erweiterte Offenlegungspflichten

Risiken werden in drei Bereiche unterteilt

Neu ist ab jetzt, dass Risiken, die für die Berechnung des Eigenkapitals ausschlaggebend sind,  in drei Hauptkategorien unterteilt werden:

  1. Kreditrisiken
  2. Marktrisiken
  3. operationelle Risiken

Jede einzelne Risikoposition der Bank (z.B. Kredit, Anleihe, ect.) muss nun mit diesen drei Risiken beurteilt und bewertet werden. Die Beurteilung von operationellen Risiken wie etwa Anfälligkeit für Betrug oder Probleme in der Lieferkette bei Unternehmen müssen ab nun auch mit einem Wert versehen werden.

Interne Ratings dürfen verwendet werden

Eine wichtige Neuerung von Basel II ist die Verwendung von internen Ratingverfahren für das Kreditrisiko. Für die Einschätzung des Ausfallrisikos des Geschäftspartners, eines Wertpapiers oder Derivats kann eine Bank ab nun auch interne Ratings und damit interne Risikoeinschätzungen verwenden. Einerseits gibt es nicht für alle Positionen ein externes Rating einer Agentur, und andererseits können so individuelle Informationen mit in das Ratingverfahren mit aufgenommen werden. Allerdings muss dafür ein gut dokumentiertes und von der Bankenaufsicht abgenommenes Verfahren verwendet werden.

8% Eigenkapitalunterlegung, neue Formel

Die 8% an Eigenkapitalunterlegung aus dem „alten“ Baseler Abkommen Basel I bleiben. Allerdings hat sich die Formel geändert. Die 8% beziehen sich nun nicht mehr rein auf die risikogewichteten Assets, sondern zusätzlich noch auf das Marktrisiko sowie das Kreditrisiko. Die neue Formel lautet:

8% x (12,5 x Marktrisiko + 12,5 x Kreditrisiko + Risikogewichtete Aktiva) ≥ Eigenkapital

Das Ergebnis für die einzelnen Risiken liefern Value-at-Risk Modelle, die angeben, mit welcher Wahrscheinlichkeit welcher maximale Verlust (in Euro) zu erwarten ist.

Die zweite Säule: Eine besser Aufsicht

Das erklärte Ziel einer regelmäßigen Überprüfung der Einhaltung aller Vorschriften bezüglich Risikoberechnung und Eigenkapitalunterlegung ist es, die Banken darin zu unterstützen, ihr Risikomanagement zu verbessern. Sie gibt den Aufsichtsbehörden aber auch die Macht, nötigenfalls einzugreifen, falls sie feststellt, dass die Risiken nicht korrekt eingeschätzt werden oder die Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllt werden.

Schwerpunktmäßig prüft die Aufsicht, wie mit Risiken umgegangen wird, die in der ersten Säule nicht berechnet werden müssen:

  • Risiken, die nicht vollständig erfasst werden, z.B. Risikokonzentrationen
  • Risiken, die gar nicht erfasst werden, z.B. Zinsrisiko im Anlagebuch, strategische Risiken, politische Risiken und sonstige nicht-finanzielle Risiken

Stresstests müssen durchgeführt werden

Zudem wird überprüft, ob eine Bank auch ausreichend Stress Tests durchführt, in denen simuliert wird, wie sich dramatisch verschlechterte Rahmenbedingungen auf die finanzielle Situation der Bank und ihr Marktrisiko auswirken würden. Dazu müssen Faktorschocks (z.B. dramatische Änderung der Zinsen oder einer Währung) oder Szenarienanalysen (historische Daten oder rein hypothetische Daten) verwendet werden.

Mehr Marktdisziplin durch mehr Offenlegung

Als Methode der öffentlichen Disziplinierung wurden unter der dritten Säule eine Reihe von Veröffentlichungspflichten neu eingeführt. Die Veröffentlichungen müssen mindestens halbjährlich erfolgen und alle wichtigen Informationen enthalten, die ein „Nutzer“ kennen muss, um ökonomisch fundierte Entscheidungen treffen zu können. Große internationale und bedeutende Banken müssen sogar quartalsweise berichten. Zudem gibt es eine Ad-Hoch Informationspflicht für wichtige Informationen.

Veröffentlicht müssen Zahlen rund um die Kapitalstruktur sowie die verschiedenen Risiken werden. Zusätzlich müssen die Ziele und Grundsätze des bankinternen Risikomanagements beschrieben werden.

Basel II plus seit 2009

Als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 hat der Baseler Ausschuss in den Jahren 2009-2011 mehrere Ergänzungen von Basel II vorgenommen. Diese werden manchmal auch als Basel II oder Basel 2,5 bezeichnet. Hier wurde vor allem der Bereich Marktrisiko erweitert, sowie neue Leitlinien für die Berechnung von Risiken im Handelsbuch veröffentlicht. Hier geht es vor allem um Kreditrisiken im Handelsbuchbestand, für die ab nun ein stufenweiser Risikoaufschlag („incremental risk capital charge oder IRC) berechnet werden muss und für verbriefte Produkte im Handelsbuch ein Verbriefungsaufschlag („Basel II securitisation charges“) eingeführt wird. Einzige Ausnahme bilden sogenannte Korrelations-Handelsbücher. Für sie gilt stattdessen ein Floor von 8% des Standardansatzes als Risikounterlegung.

Die Änderungen hier mögen gering erscheinen, hatten aber einen großen Einfluss auf die Eigenkapitalanforderungen für große, international tätige Banken. Sie müssen nach der Änderung häufig ein Vielfaches des zuvor benötigten Kapitals vorhalten! Seither haben viele Banken ihre Handelsbücher stark reduziert, Geschäftsbereiche geschlossen und ihren Eigenhandel eingestellt.

 

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