BahlConsult GmbH unabhängige Unternehmensberatung für Derivate, Swaps, Optionen und komplexe FinanzstrukturenRAIF steht für Reserved Alternative Investment Fund und kommt aus Luxemburg. Wieder einmal hat sich das kleine Land etwas Neues ausgedacht, um die internationale Finanzwelt mit einem neuen, flexbilen Rahmen für ihre Kreativität zu beglücken. Diskutiert wird darüber bereits seit einem Jahr. Realität ist die neue Fondsstruktur seit Juli diesen Jahres. Es geht um eine neue Alternative zu herkömmlichen Alternative Investment Funds (AIF), um noch mehr und freiere Möglichkeiten zu schaffen, Produkte in Fondsform zu verpacken und zu verkaufen. Was daran allerdings „reserviert“ sein soll, erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Denn der RAIF ist unheimlich frei und flexibel und damit theoretisch für alles und jeden geeignet.

Der RAIF in der Übersicht

Hier einige Eckpunkte, die manchen Investor freuen dürften, bei anderen wiederum Skepsis und Kopfschütteln auslösen könnten:

  • Der neue RAIF ist nicht reguliert und nicht überwacht.
  • Man benötigt keine Genehmigung durch die CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier, die luxemburger Finanzaufsichtsbehörde).
  • Keine Restriktionen bezüglich der Investments / Assets. ALLES kann in den RAIF gepackt werden.
  • Der Manager muss nicht in Luxemburg sitzen, sondern kann irgendwo im EWR ansäßig sein. Allerdings muss der Manager gemäß der AIFMD (Richtlinie zur Regulierung der Assetmanager für Alternative Investments, die „Alternative Investment Funds Manager Directive“ der Europäischen Kommission) reguliert sein.
  • Besteuerung in Luxemburg mit jährlich 0,01% des Net Asset Value (NAV) in Form einer sogenannten Abonnementsteuer.
  • Steuerbefreiung für Vermögenssteuer und Quellensteuer. Also keine Steuer für Ausschüttungen und Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen. Zumindest in Luxemburg. Im Heimatland des Investors können diese Erträge durchaus besteuert werden.
  • Bei der Gründung ist JEDE rechtliche Unternehmensform erlaubt (Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaftliche Partnerschaft, ect.). Dadurch kann jeder internationale Investor sich nach seinen Vorschriften richten.
  • Die Anlage muss nicht in jedem Fall diversifiziert werden.
  • Mindestkapital des Fonds: 1,25 Mio nach 12 Monaten
  • EU-Pass und damit europaweiter Vertrieb

Dadurch ergeben sich einige weitere Vorteile für die Anbieter:

  • Die Gründung kostet deutlich weniger.
  • Das Aufsetzen des RAIF geht schnell und ziemlich formlos. Es dauert wohl nur zwei Wochen bis ein Reserved Alternative Investment Fonds gegründet ist.
  • Alles ist flexibel. Keine Genehmigung vorab durch die Behörde, und somit auch keine Genehmigung bei Änderungen während der Laufzeit.

Qualifizierte Investoren und ein Wirtschaftsprüfer

Wie bereits bei anderen, flexiblen Fondsstrukturen aus Luxemburg ist auch diese Form den sogenannten „qualifizierten Investoren“ vorbehalten. Das ist ein Investor, sobald er ein entsprechendes Formular unterschreibt, dass er sich auskennt. Zudem muss er entweder mindestens 125.000 Euro in das Produkt investieren oder eine Erklärung einer Bank oder eines Fondsmanagers vorlegen, dass er entsprechende Produktkenntnisse hat. Es ist hier gleichgültig, ob es sich um einen Privatinvestor oder einen institutionellen Investor handelt.

Zudem muss – wie bei den normalen AIF – jährlich einmal ein luxemburger Wirtschaftsprüfer den Fonds gutheißen, und das Vorhandensein der Assets muss in Luxemburg durch eine Verwahrstelle zumindest geprüft werden.

Vor allem für Real Assets

Der RAIF dürfte vor allem Investitionen in sogenannte „real Assets“ anziehen. Das sind beispielsweise Investitionen in Immobilienprojekte, Venture Capital und Private Equity. Diese ohnehin oft intransparenten Anlagen werden dann nochmals durch eine zusätzliche, komplexe Form gepresst. Investitionen werden so natürlich für mehr potenzielle Investoren zugänglich. Durch die schnelle Gründung fließt Geld schneller in Investments, die Kosten sind womöglich geringer (was nicht immer gleich bedeutet, dass diese Ersparnis an die Anleger weitergegeben wird) und  die Möglichkeiten vielfältig.

Wie sich unregulierte, nicht genehmigungspflichtige, jederzeit änderbare und durch und durch flexible Fondslösungen auf den Anlegerschutz auswirken, wird sich zeigen.  Repackaging ist ohnehin anfällig für so manche Tricks. Zu viel Regulierung mag niemand. Zu wenig könnte aber auch mithin nicht die optimale Lösung sein. Die Entwicklung bleibt spannend. Die neuen RAIFs spielen nun vor allem dem Investor selbst wieder mehr Verantwortung zu für seine Kapitalauswahl und seine Investments. Möge er sie weise nutzen.