bannerhk2swPrivate Handelsplattformen für Wertpapiere und Derivate verzeichnen seit Jahren Zuwächse, oft zulasten von regulierten Börsen. Um Kunden dieser „Dark Pools“ und privaten Plattformen besser zu schützen und mehr Informationen zum außerbörslichen Handel zu erhalten, haben die Regulierungsbehörden weltweit eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften erlassen.

Eine davon ist die „Trade-At“ Vorschrift, die in manchen Ländern heftig diskutiert, in anderen wie Kanada (2012) und Australien (2013) bereits eingeführt wurde. In der EU wird sie mit Mifid II ab 2017 relevant.

Unter einer „Trade-At“ Vorschrift dürfen Geschäfte auf außerbörslichen Plattformen nicht schlechter ausgeführt werden, als der beste, aktuelle Börsenpreis für das jeweilige Wertpapier. Dieser beste Preis wird zum Beispiel auf einer aus öffentlichen Börsenplätzen gesammelten Preisinformation, in den USA etwa dem NBBO (national best bid or offer) veröffentlicht, oder es wird eine Referenzbörse festgelegt.

In Kanada geht man sogar einen Schritt weiter und schreibt vor, dass außerbörsliche Plattformen und Dark Pools Orders nur noch ausführen dürfen, wenn sie dem Kunden einen Preisvorteil gegenüber dem NBBO verschaffen.

Mit solchen Vorschriften soll die Liquidität an den offiziellen Börsenplätzen wieder verbessert und das Bestausführungsprinzip gestärkt werden. Eine aktuelle Studie des CFA Institute hat allerdings ergeben, dass die „Trade-At“ Rules in Kanada und Australien diese Ziele nur mäßig erreicht haben. Ganz im Gegenteil sind die Preise sogar etwas schlechter geworden und die Quotes breiter.  Das Volumen in Dark Pools ist sowohl in Kanada als auch in Australien etwas zurückgegangen, allerdings nicht im erhofften Umfang.

In Europa wird die „Trade-At“ Vorschrift mit Mifid II, das im Januar 2017 in Kraft tritt, eingeführt. Ab dann müssen „Dark Pools“ ihre Geschäfte mindestens zur Quotemitte des jeweils offiziellen Referenzmarktes abschließen. Außerdem verhängt Mifid II eine Beschränkung für das Handelsvolumen in Dark Pools. Diese dürfen dann in einem Wertpapier nicht mehr als 4% des Gesamtvolumens pro Dark Pool oder 8% in allen Dark Pools zusammen gerechnet ausmachen.

Es bleibt abzuwarten, ob sich der Trend weg von offiziellen Börsenplätzen hin zu Dark Pools und einer Internalisierung des Handels umkehren lässt.