Willkommen zur Beitragsreihe der BahlConsult zum Thema Finanzmarktregulierung. Im letzten Beitrag haben wir den SRM, den Single Resolution Mechanism oder auch Bankenabwicklungsmechanismus, vorgestellt. Heute geht es um einen weiteren Baustein aus diesem Kreis. Wir erklären heute einfach und verständlich den SSM, den Single Supervisory Mechanism.
SSM steht für Single Supervisory Mechanism: Die Aufsicht über Banken im Euro-Raum
Auf Deutsch ist die korrekte Bezeichnung „Einheitlicher Aufsichtsmechanismus“. Hier wird geregelt, welche Behörde in Europa für die Aufsicht bestimmter Banken zuständig ist.
Die Rechtliche Grundlage bildet die EU-Verordnung Nr. 486/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17), und hier wiederum Artikel 49. Das sei nur am Rande erwähnt für jene unter uns, die es im Detail wissen wollen. Die Verordnung nennt sich auch die „SSM-Rahmenverordnung“.
Der SSM betrifft zunächst nur den Euro-Raum
Wie bereits beim SRM kennengelernt, betrifft auch der einheitliche Aufsichtsmechanismus nur den Euro-Raum. Andere Mitgliedsländer der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums dürfen daran freiwillig teilnehmen, wenn sie das denn wollen.
EZB und nationale Behörden teilen sich die Aufsicht über Kreditinstitute auf
Mit der Verordnung zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilen sich die Europäische Zentralbank und die nationalen Bankenaufsichtsbehörden der Euro-Länder die Aufsicht über Kreditinstitute auf. Vor dem SSM waren immer nur die Mitgliedsländer selbst für die Bankenaufsicht zuständig. Das hat sich nun einen Schritt weit geändert.
Bedeutende Banken im Euro-Raum werden von der EZB beaufsichtigt
Im SSM ist festgehalten, dass die Aufsicht über „bedeutende“ Banken von der Bankenaufsicht der EZB (Europäische Zentralbank) durchgeführt wird. Aktuell betrifft das 125 große Banken im Euro-Raum. Die genaue Zahl schwankt immer ein wenig. Ausschlaggebend ist eine Bilanzsumme von mindestens 30 Milliarden Euro oder mehr, um als bedeutendes Finanzinstitut eingestuft zu werden. Zusätzlich kann die EZB ein Kreditinstitut unter ihre Aufsicht stellen, wenn die Bank Gelder aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus erhalten hat, zu den drei wichtigsten Banken eines Landes zählt, oder wenn sie es sonst für nötig hält.
Die Liste wird regelmäßig von der Europäischen Zentralbank aktualisiert und kann hier aufgerufen werden. Aus Deutschland sind aktuell 21 Institute dabei, Österreich punktet mit 8 Finanzinstituten.
Alle anderen Banken werden von nationalen Aufsichtsbehörden (z.B. Bafin, FMA) beaufsichtigt
Banken, die nicht als Systembedeutend eingestuft werden, gelten als „weniger bedeutende“ Banken. Die Liste ist ebenfalls auf der Seite der Europäischen Zentralbank zu sehen. Scrollen Sie einfach im Dokument der EZB nach unten, und Sie finden dutzende Seiten an Banken, die von den jeweiligen nationalen Finanzaufsichtsbehörden beaufsichtigt werden. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), und in Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA).
Wichtig zu erwähnen ist, dass die EZB hier trotzdem noch die Gesamtüberwachung inne hat. Sie überwacht die weniger bedeutenden Kreditinstitute sozusagen indirekt.
Es geht (wieder einmal) um Vertrauen und Stabilität für den Euro
Dass die 125 größten Banken innerhalb des Euro-Raums nunmehr von der Europäischen Zentralbank als neu geschaffener Aufsichtsbehörde kontrolliert werden, hat als zentralen Grund schlicht, mehr Vertrauen und Stabilität in den Euro und den Euro-Raum zu bringen. Denn die Qualität des Euros und der Wirtschaft im Euro-Raum ist stark abhängig von soliden und qualitativ guten Banken.
Dass große Kreditinstitute, die EU-weit tätig sind, nun gemeinsamen und gleichen Regeln unterliegen, hat einen zusätzlichen Vorteil. Denn so wird die sogenannte Aufsichtsarbitrage verhindert. Darunter versteht man, dass jemand seinen Hauptsitz oder bestimmte Geschäfte absichtlich nur deshalb in ein anderes Mitgliedsland verlagert, um dort einer milderen Aufsicht oder anderen Regelungen zu unterliegen.
Wer noch mehr Details zum SSM wissen möchte, dem sei der 47-Seiten lange Leitfaden zur Bankenaufsicht der EZB aus dem Jahr 2014 ans Herz gelegt.