Angeblich soll sogar Warren Buffet persönlich seine Nachfolger dazu angehalten haben, teure Finanzkonstruktionen wenn möglich zu meiden und stattdessen mindestens 90% der Investments in günstigere Indextracker Funds zu stecken. Er wird wissen, wovon er spricht. Denn das Kleingedruckte bei Privatplatzierungen unter anderem für Hedge Funds und geschlossene Beteiligungen ist häufig nicht gerade zugunsten des Investors verfasst. Und was für Privatplatzierungen für Hedge Funds gilt, gilt in diesem Fall auch für SICAVs, SICARs und andere Zweckgesellschaften, über die bestimmte Investments getätigt und verbrieft werden.
Vor allem Hedge Funds und geschlossene Fonds stehen noch immer in dem Ruf, den Investoren überdurchschnittlich hohe Renditen zu bescheren. Was die Hochglanzbroschüren nicht auf den ersten Blick verraten sind einerseits die hohen Gebühren und andererseits die beinahe Unmöglichkeit, bei Bedarf wieder an sein Kapital zu kommen. Jeder, der auch nur ansatzweise überlegt, eine größere Summe in eine entsprechende Struktur zu stecken, ist gut beraten, wenn er das Kleingedruckte im sogenannten Offering Memorandum aufmerksam liest. Oder sich für die komplizierten und dem ungeübten Leser schwer verständlichen Formulierungen unabhängigen Rat einholt.
Fangen wir an bei den Gebühren. Diese liegen häufig bei 2% des Investitionsvolumens pro Jahr plus nochmal 20% auf positive Ergebnisse. Es gibt aber auch Fonds, die deutlich mehr nehmen. Nur selten sind die Gebühren tiefer. Damit sind wir aber erst bei den offiziellen Kosten. Hinzu kommt in beinahe allen Fällen, dass versucht wird, verschiedenste andere Kosten an den Investor weiter zu reichen, die gar nicht in seiner Verantwortung liegen sollten. Dazu gehören beispielsweise mögliche Gerichtskosten für Verfahren, die eigentlich die Zweckgesellschaft selbst oder ihre Angestellten betreffen, und nicht den Investor.
Noch haariger wird es, wenn man sich das Kleingedruckte bezüglich Vertragsänderungen, Laufzeitverlängerungen und Änderungen des Investments selbst ansieht. Es fängt mit außerordentlich langen Halteperioden an, vor deren Ablauf es meist unmöglich ist, wieder auszusteigen. Zudem kann häufig die Laufzeit ohne wichtige Gründe jederzeit durch Beschluss der Zweckgesellschaft verlängert werden, die Rückzahlung von Kapital verweigert, die Gebühren erhöht und Verfehlungen durch die Gesellschaft ein genereller Freibrief ausgestellt werden. Im Grunde ist der Investor bei Standardentwürfen des Offering Memorandums der totalen Willkür ausgesetzt.
Was nicht heißt, dass dies auch so bleiben muss. Ein institutioneller Investor, der überlegt, eine nicht unbeträchtliche Summe in ein Private Placement zu investieren, hat vor der Unterzeichnung der Dokumente die Macht, die Veränderung von Klauseln zu erwirken. Doch hat er erst mal unterschrieben, ist es zu spät, über Ungerechtigkeiten in der Vertragsgestaltung zu klagen. Dann bleibt nur, zu beten, dass die Performance gut ist, Investments wie versprochen getätigt werden und sich das Management korrekt verhält, damit der Investor irgendwann sein Geld auch wieder sieht. Also lieber zuerst das Kleingedruckte lesen, kritisch nachfragen und mutig Änderungen verlangen.