Der 1. September 2020 steht vor der Tür und sollte eigentlich große Änderungen vor allem für kleinere Finanzinstitute und große Unternehmen bringen. Denn sollte es nach den ursprünglichen Plänen von Basel III gehen, hätte sich die Grenze der ausstehenden Nominalbeträge, die zu Initial und Variation Margin verpflichten, von 0,75 Billionen Euro auf 8 Milliarden Euro […]
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