BahlConsult GmbH: unabhängige Beratung zu Swaps, Derivaten und strukturierten ProduktenDie Verschiebung des Inkrafttretens von Mifid II um ein Jahr von 2017 auf 2018 wird immer wahrscheinlicher.

Unter Mifid (Markets in Financial Instruments Directive) werden auf europäischer Ebene vor allem Fragen rund um den Anlegerschutz an den Kapitalmärkten geregelt. Die Mifid Regularien sind bereits seit 2007 in Kraft und schreiben zum Beispiel vor, wie Kleinanleger über Risiken und Provisionsabsprachen informiert werden müssen.

Die ursprünglichen Regelungen unter Mifid waren aber vielen Mitgliedsländern und auch der Europäischen Kommission nicht weit genug gefasst, und nach der Finanzmarktkrise wurden die Regeln nochmals gründlich und sehr weitreichend überarbeitet. Unter Mifid II, das eigentlich bereits 2017 in Kraft treten sollte, werden auch viele neue Bereiche mit aufgenommen und bestehende Vorschriften nochmals verschärft oder präzisiert. Die wichtigsten Änderungen für Kleinanleger finden Sie hier nochmal zum Nachlesen.

Das hat vor allem von Seite der Produktanbieter, also von Banken, Fonds und Versicherungen, aber auch der Maklerbranche, eine Welle an Lobbyarbeit ausgelöst, mit der gegen Mifid II Politik gemacht werden sollte. Die Kritiker von Mifid II haben es schon vor geraumer Zeit geschafft, die Europäische Kommission und den Rat davon zu überzeugen, das in Kraft treten von Mifid II zu verschieben. Die Auflagen wären zu große, die Umsetzung zu komplex und die Zeit zu kurz für die Umsetzung aller neuen Vorschriften. Bisher hatte sich das Europäische Parlament allerdings geweigert, den verbesserten Anlegerschutz nach hinten zu verschieben.

Doch die Lobbyisten der Finanz- und Maklerbranche haben nun wohl auch das Europäische Parlament auf ihre Seite gebracht. Im November 2015 hat das Europäische Parlament sich nun einverstanden erklärt, möglicherweise einer Verschiebung von Mifid II um ein Jahr zuzustimmen. Anstatt 2017 soll Mifid II nun erst 2018 in Kraft treten. Ob es bei der Verschiebung um nur ein Jahr auch tatsächlich bleiben wird, ist nicht absolut sicher. Denn wenn das Inkrafttreten der Direktive verschoben werden sollte (die Abstimmung im Europäischen Parlament dazu steht noch aus), müsste durch die Europäische Kommission ein neues Gesetzgebungsverfahren angestrengt werden. Und das braucht in der Regel seine Zeit.

Für Kleinanleger und den Anlegerschutz generell sind das keine besonders guten Nachrichten. Denn Mifid II wird die Position der Kleinanleger deutlich stärken. Mifid II beschäftigt sich aber nicht nur mit dem Schutz von Kleinanlegern, sonder schließt auch Bereiche wie den Handel mit standardisierten Derivaten, vor allem geht es hier um Zinsswaps, mit ein. Diese weitreichende Fassung von Mifid II ist es nun auch, die bei vielen Interessensvertretern in der Kritik steht. Es müsse zu viel auf einmal umgesetzt werden, und dazu benötige die Branche deutlich mehr Zeit. Das mag zum Teil stimmen, denn Mifid ist nur eine von vielen neuen Regulierungen, welche die Bankenbranche derzeit verarbeiten muss. Zudem hat die Europäische Kommission bisher noch gar nicht alle Details von Mifid II veröffentlicht.

Dennoch wäre es von Seite der Kleinanleger wünschenswerter, Mifid II träte besser früher denn später in Kraft. Denn unter Mifid II müssen Vermittler von Finanzprodukten Investoren deutlich gründlicher und weitreichender informieren und vor allem den Unterschied zwischen Provisionsberatung und Honorarberatung absolut deutlich offenlegen. Auch den Aufsichtsbehörden wird Mifid II deutlich mehr Möglichkeiten geben, unseriöse Produkte und Anbieter in die Schranken zu weisen. Aber bis es so weit ist, werden sich Anleger wohl noch ein Jahr länger gedulden müssen.