In einem früheren Beitrag hatte ich dargestellt, wie man mit Zinsderivaten wesentliche Eigenschaften von Grundgeschäften (z.B. Darlehen) verändern kann, ohne dass bei dem Grundgeschäft selbst vertragliche Änderungen vorgenommen werden müssen. Dies ist z.B. dann nützlich, wenn der Modifikation des Grundgeschäfts vertragliche, (steuer-)rechtliche oder sonstige operative Hindernisse entgegenstehen.

Daraus folgt jedoch nicht, dass der Einsatz von Derivaten so etwas wie eine grundsätzliche Gewinngarantie verspricht. Vielmehr handelt es sich um einen bilateralen Vertrag, bei dem dem Gewinn der einen Partei immer auch ein spiegelbildlicher Verlust der anderen Partei gegenüber steht.

Dennoch hält sich im akademischen Bereich hartnäckig die Ansicht, dass Zinsswaps eine „Win-Win-Situation“ für beide Seiten erzeugen könnten. Man beruft sich dabei auf die Theorie des komparativen Kostenvorteils von David Ricardo. Dieser Behauptung werden wir heute einmal auf den Grund gehen.