Karlsruhe hat gesprochen: Die Beratungshaftung für Banken, die ihre Kunden bei Abschluss eines Derivates nicht über einen einstrukturierten negativen Marktwert aufklären, wurde durch die heutige BGH-Entscheidung erheblich aufgeweicht. In einem vorherigen Beitrag hatte ich noch erwartet, dass der BGH zwar eine derartige Haftung bestätigt, durch die Verlegung seiner Entscheidung ins Jahr 2015 jedoch den Banken […]