Willkommen zur Reihe „Regulierung einfach erklärt“ der BahlConsult GmbH. Diesmal geht es um die Bankenabwicklung im Euro-Raum und die SRM Verordnung.

SRM ist eine Verordnung zur Bankenabwicklung

SRM steht für Single Resolution Mechanism oder in der deutschen Bezeichnung die „Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds“. Es geht also um die Abwicklung maroder Banken innerhalb des Euro-Raums.

In Kraft seit August 2014, voll funktionsfähig seit 1.1.2016

Die Verordnung wurde im Juli 2014 vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen und ist eine gesetzliche Grundlage für Bankenabwicklungen innerhalb der Euro-Zone. Im August 2014 ist die Richtlinie in Kraft getreten.

Wichtig zu wissen: Die SRM gilt grundsätzlich nur für die Euro-Länder. Andere Länder dürfen dem Abwicklungsmechanismus allerdings beitreten. Die Euro-Länder sind derzeit: Österreich, Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien.

Seit dem 1.1.2016 sind alle Teile des Abwicklungsmechanismus in Kraft.

Festgehalten ist die SRM in der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Zentrales Element: Die einheitliche Abwicklung in der ganzen Euro-Zone

Auch vor der SRM Richtlinie gab es bereits Regelungen, wie im Fall einer Bankenabwicklung zu verfahren ist. Allerdings waren diese Regeln und Gesetze von Land zu Land verschieden, und manche Mitgliedsländer hatte noch gar keine klaren Gesetze zu diesem Thema verabschiedet. Vielfach wurden Geldinstitute mit Steuergeldern „gerettet“, anstatt das Eigenkapital anzutasten.

Unter SRM sind diese nationalen Unterschiede nun Vergangenheit. Und sie geht einher mit einer einheitlichen Aufsicht über den Finanzmarkt: dem einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM).

Zuständige Behörde: Das Single Resolution Board

Seit Januar 2015 gibt es das Single Resolution Board oder SRB, eine Behörde der Europäischen Union. Sie überwacht die Einhaltung der SRM Richtlinie und leitet entsprechende Maßnahmen ein. Zusätzlich gibt es in jedem Mitgliedsland noch nationale Bankenabwicklungsbhöreden (sogenannte National Resolution Authorities oder NRAs), die im jeweiligen Mitgliedsland für die Überwachung und Einhaltung der Richtlinie sorgen müssen.

Finanzierung: Über den Bankenabwicklungsfonds

Im Jahr 2014 wurde zudem von allen EU-Mitgliedern außer Schweden und dem Vereinigten Königreich ein Vertrag über die Schaffung eines europäischen Abwicklungsfonds unterzeichnet: Der Bank Resolution Fund oder SRF. Die Beiträge für den Fonds kommen ausschließlich von Banken. Die Hoheit über den Abwicklungsfonds liegt beim Single Resolution Board.

Die Schritte einer Bankenabwicklung unter dem SRM

  1. Die gravierende, finanzielle Schieflage einer Bank im Euro-Raum wird durch den „Single Supervisory Mechanism“ oder SSM festgestellt.
  2. Das Single Resolution Board oder SRB arbeitet zusammen mit der europäischen Bankenaufsicht sowie der nationalen Aufsicht des betreffenden Mitgliedslandes. Zusammen mit diesen und der Europäischen Kommission wird die Abwicklung vorbereitet und ein Abwicklungsplan ausgearbeitet.
  3. Im Abwicklungsplan ist unter anderem festgehalten, ob Gelder aus dem Abwicklungsfonds, dem Single Resolution Fund oder SRF, verwendet werden sollen.
  4. Die Europäische Kommission sowie der Rat können ein Veto gegen den Abwicklungsplan einlegen (innerhalb von 24 Stunden, schließlich muss es bei einer Abwicklung manchmal schnell gehen).
  5. Die Bankenaufsicht des jeweiligen Mitgliedslandes führt den Abwicklungsplan aus. Kontrolliert und beaufsichtigt wird sie dabei vom Single Resolution Board.
  6. Das Single Resolution Board hat ein Durchgriffsrecht auf die abzuwickelnde Bank, falls die nationalen Behörden im Mitgliedsland sich nicht an den Abwicklungsplan halten.

Ziel der SRM Verordnung: Weniger Steuergelder, mehr Stabilität, mehr Vertrauen.

Eine einheitliche Regelung über den gesamten Euro-Raum hinweg soll vor allem Vertrauen schaffen. Denn nur durch Vertrauen in die großen Banken des Euro-Raums kann auch Stabilität in Krisenzeiten herrschen, und das ist wichtig für den Euro selbst. Dass von nun an weniger der Steuerzahler und mehr die Kapitalgeber von Banken im Fall des Falles einspringen sollen, ist ein zusätzliches Element, das durchaus positiv zu werten ist.

Der Nachteil ist wie so oft eine hohe Bürokratie, neue Behörden, die finanziert werden müssen, und die Verlagerung nationaler Sicherungsfonds auf eine europäische Ebene.

 

zur Übersicht „Regulierung einfach erklärt“