Willkommen zur Beitragsreihe „Regulierung einfach erklärt“.

FATCA ist Teil der US-amerikanischen Steuergesetzgebung

FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act und ist Teil der Steuergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Die FATCA Vorschrift verpflichtet alle Amerikaner und amerikanische Unternehmen sowie ausländische Finanzinstitute, alle ausländischen Konten und Depots von US-Amerikanern gegenüber der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) offen zu legen. Denn anders als bei uns in Europa üblich sind amerikanische Staatsbürger stets in den USA steuerpflichtig, selbst wenn sie dort gar nicht leben.

Auch Unternehmen mit US-amerikanischen Mehrheitseigentümern sind direkt betroffen!

Die US-amerikanische Steuerbehörde stuft ausländische Unternehmen als US-amerikanisch ein, sobald sie mehrheitlich in Besitz von US-Personen oder anderen US-Unternehmen sind! Ist also beispielsweise an einer deutschen GmbH ein US-amerikanischer Staatsbürger mehrheitlich beteiligt, fällt die GmbH direkt unter FATCA und der Gesellschafter muss die Konten und Depots samt Vermögen dem IRS melden!

Seit 2013 müssen Finanzinstitute Konten an die USA melden

Da das mit dem selber melden der ausländischen Bankkonten in der Vergangenheit wohl nicht ausreichend geklappt hat, wurde 2010 FATCA beschlossen. Seit 2013 sind die meisten Meldepflichten in Kraft. Seither gilt die Meldepflicht auch für ausländische Banken und Finanzinstitutionen sowie für Behörden. Sie müssen dem IRS (Internal Revenue Service) regelmäßig die Konten und Depots von US-Amerikanern mit der Höhe der Guthaben melden. Dafür schließen Finanzinstitute mit dem IRS eine Art Abkommen ab. Tun sie das nicht, werden sie in den USA steuerlich stark benachteiligt. Entsprechend hoch ist die Bereitschaft von Finanzinstituten weltweit, sich an FATCA zu beteiligen.

Fragen zu FATCA müssen auch nicht-Amerikaner beantworten

Eigentlich sollte FATCA also nur US-Amerikaner betreffen. Absurderweise hat die Verpflichtung zur Zusammenarbeit, die viele Staaten und Finanzunternehmen nunmehr mit den USA für FATCA geschlossen haben, dazu geführt, dass jeder Kunde – Amerikaner oder eben nicht – bei Eröffnung eines Bankkontos oder Depots Erklärungen abgeben muss, ob er Amerikaner ist oder einem amerikanischen Unternehmen vorsteht und damit unter FATCA fällt.

Die GIIN ist wichtig

Finanzinstitute, die an FATCA teilnehmen, den US-Behörden also Informationen über die Konten von US-Personen und US-Firmen weitergeben, erhalten vom IRS eine eigene Nummer. Das ist die sogenannte Global Intermediary Identification Number (GIIN). Diese wird immer mal wieder abgefragt. Wer die Nummer nicht über sein Bankinstitut finden kann, kann sich auch auf der Internetseite des IRS über die jeweilige GIIN schlau machen.

Immer wieder die Frage nach der FFI

Ganz gleich ob Sie ein Paypal Konto oder ein Firmenkonto auf Amazon beantragen, immer wieder stoßen Sie auf FATCA und müssen Rede und Antwort stehen, ob Sie etwa eine FFI sind. FFI steht für Foreign Financial Institution, also eine Bank oder Finanzdienstleister. Die Formulare sind selbstverständlich alle auf Englisch und entsprechend mühsam auszufüllen.

FATCA auf Staatsebene

Über FATCA und die entsprechende Zusammenarbeit haben bereits viele Staaten – auch Deutschland und Österreich – mit den U.S.A. bilaterale Staatsverträge abgeschlossen. Diese sogenannten Intergovernmental Agreements (IGA) verpflichten die teilnehmenden Staaten, die FATCA Vorschriften in nationale Gesetze und Vorschriften einzubinden, um eine Teilnahme aller Finanzinstitute des betreffenden Landes zu garantieren und diese auch legal zu machen (Datenschutz).

Mehr Informationen zu FATCA findet man auf der Seite des IRS unter https://www.irs.gov

 

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