Willkommen zur Beitragsreihe „Finanzmarktregulierung einfach erklärt„. Ein Service Ihrer BahlConsult GmbH Unternehmensberatung.

ESMA: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Die ESMA (European Securities and Markets Authority) ist eine unabhängige EU-Behörde, die sich um die Überwachung des Finanzmarktes innerhalb der EU kümmert. Sie ist ein Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS), zu dem auch die EBA (Bankenaufsicht) und die EIOPA (Versicherungsaufsicht) gehören.

Die Gründung der ESMA wurde im November 2010 beschlossen, und ähnlich ihrer Schwesterbehörden EIOPA und EBA nahm auch die ESMA ihre Arbeit als unabhängige EU-Behörde Anfang 2011 auf. Ihre Gründung sowie ihre Aufgaben wurden in der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 festgeschrieben.

Der Sitz der ESMA ist in Paris, Frankreich. Für das Jahr 2018 verfügt die ESMA über ein Budget von 44,5 Millionen Euro und beschäftigt 156 Mitarbeiter. Finanziert wird die ESMA unter anderem durch die Mitgliedstaaten, das EU-Budget, sowie durch Gebühren der beaufsichtigten Institute.

Binnenmarkt, Verbraucherschutz und Zusammenarbeit

Die Aufgabe der ESMA ist es, für einen soliden, gut funktionierenden Finanzmarkt innerhalb der EU zu sorgen. Dafür ist ein umfassender Verbraucherschutz sehr wichtig, aber auch, dass es EU-weit einheitliche Regeln und Aufsichtspraxen gibt, und damit weder Wettbewerbsverzerrungen noch Aufsichtsarbitrage. Diese einheitlichen Regelungen werden häufig auch „Single Rule Book“ genannt. Die ESMA kümmert sich deshalb in hohem Maße um eine EU-weite Zusammenarbeit der einzelnen Aufsichtsbehörden, erarbeitet Studien und Analysen und verfasst Stellungnahmen zum Thema Finanzmarktaufsicht.

Ein besonderes Augenmerk muss die ESMA auf das Systemrisiko legen, das durch Störungen an den Finanzmärkten auftreten kann. Dazu darf sie EU-weite Stresstests anordnen und diese koordinieren, um das Systemrisiko einschätzen zu können. Davon betroffen sind vor allem sogenannte systemrelevante Finanzinstitute.

Technische Standards und Guidelines

Sie darf technische Regulierungsstandards erstellen, technische Durchführungsstandards erarbeiten, sowie Leitlinien und Empfehlungen formulieren. Daran müssen sich die jeweiligen, nationalen Behörden dann halten. Mittlerweile gibt es bereits jede Menge technischer Standards und Guidelines, die allesamt auf der Webseite der ESMA abrufbar sind. Beispiele sind etwa die vielen Details zur Umsetzung von EMIR (European Markets Infrastructure Regulation) wie etwa die Post-Trade-Reports für außerbörslich gehandelte Derivate.

Führen zentraler Datenbanken

Die ESMA sammelt und veröffentlicht jede Menge Daten über den Finanzmarkt. Diese Datenbanken macht sie über ihre Webseite der Öffentlichkeit zugänglich. Interessant ist das deshalb, weil dadurch erstmals gesamteuropäische Daten etwa zu zugelassenen Finanzinstituten, zu Wertpapierprospekten, zugelassenen Ratingagenturen und vieles mehr. Damit ist es jedem Investor und Finanzmarktteilnehmer möglich, eine Vielzahl an Daten über in der EU tätige Finanzdienstleister zu erhalten.

Ein Auge auf Finanzinnovationen und Ausbildungsstandards

Eine weitere Aufgabe der ESMA ist es, Entwicklungen an den Finanzmärkten zu beobachten. Dazu gehört es, ein Auge auf Finanzinnovationen zu haben, um rechtzeitig Empfehlungen hinsichtlich einer Regulierung und der Aufsichtspraxis abgeben zu können. Zudem kann die ESMA auch empfehlen, dass bestimmte, von ihr als schädlich eingestufte Finanztätigkeiten, beschränkt oder gar verboten werden. Das Verbot selbst müssen allerdings die Europäische Kommission und der Rat beschließen.

Die ESMA beschäftigt sich aber auch mit der Ausbildung und dem Wissen über Finanzfragen. Sie soll dazu die jeweiligen, nationalen Stellen koordinieren, und gemeinsam mit der Wirtschaft Ausbildungsstandards entwickeln.

Durchgriffsrecht im Krisenfall

Normalerweise ist für die tagtägliche Aufsicht der nationalen Finanzmärkte die jeweilige, staatliche Finanzmarktaufsicht zuständig. Sollte durch Ereignisse an den Finanzmärkten allerdings eine gefährliche Lage für das Finanzsystem der gesamten Europäischen Union entstehen, so darf die ESMA direkt durchgreifen. Sie darf in diesem Fall Erlässe beschließen, die dann direkt von den jeweiligen, nationalen Behörden und den Finanzmarktteilnehmern umgesetzt werden müssen. Diese Beschlüsse, welche die ESMA im Krisenfall treffen darf, gelten dann vorrangig vor allen früheren, von der betroffenen nationalen Behörde erlassenen Beschlüsse.

Schlichtungsstelle zwischen Behörden

Viele Finanzmarktteilnehmer sind grenzüberschreitend tätig. Dabei kann es vorkommen, dass nationale Aufsichtsbehörden unterschiedlicher Meinung sind was die Aufsicht über bestimmte Produkte oder Dienstleister betrifft. Die ESMA kann hier als Streitschlichter angerufen werden. Der Beschluss der ESMA in der strittigen Sache hat danach allerdings Vorrang vor allen nationalen, gefassten Beschlüssen in dieser Sache!

Aufseher über Ratingagenturen und Transaktionsregister

Die ESMA ist die direkt zuständige Aufsichtsbehörde über Ratingagenturen, sowie für Transaktionsregister. An letztere müssen gemäß EMIR Geschäftsabschlüsse mit außerbörslich gehandelten Derivaten gemeldet werden. 

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