Willkommen zu einem weiteren Beitrag der Reihe „Finanzmarktregulierung einfach erklärt„, einem Service Ihrer BahlConsult GmbH Unternehmensberatung.

Europäische Bankenaufsicht

EBA steht für Europäische Bankenaufsicht oder auch European Banking Authority. Sie ist eine eigene, unabhängige EU-Behörde. Ihr Ziel ist die Verbesserung und Vereinheitlichung der europäischen Finanzmarktaufsicht. Sie ist eine Art strategische Behörde, die Leitlinien und Empfehlungen vorgibt.

Die Aufsicht über die einzelnen Finanzinstitute in der Europäischen Union hingegen führt nicht die EBA durch, sondern die nach wie vor bestehenden, nationalen Aufsichtsbehörden, sowie die Europäische Zentralbank (EZB).

Die EBA gibt es seit 2011, und sie ist Teil des Europäischen Systems für Finanzmarktaufsicht (auch ESFS oder European System of Financial Supervision genannt). Sie wurde mit der Verordnung (EU) 1093/2010 ins Leben gerufen. In der Verordnung wurde der Sitz der Behörde in London beschlossen, aufgrund des Brexit zieht die EBA nun allerdings nach Paris um.

Ziel ist die Vereinheitlichung der EU-Finanzmarktregulierung

Das große Ziel der Europäischen Union ist es, einheitliche Vorschriften zu schaffen, die in allen Ländern der EU für Finanzinstitute gelten. Gerne wird für diese Vereinheitlichung auch der Begriff „EU Single Rulebook on Banking“ verwendet. Dabei geht es um die Vereinheitlichung von Gesetzen und Vorschriften, aber auch um gleiche und damit faire Standards in der Aufsichtspraxis. Genau daran arbeitet die EBA. Ihre Aufgabe ist es, diesen einheitlichen Rahmen zu koordinieren und die Umsetzung zu überwachen. Dabei geht es vor allem um gleiche Standards für alle, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern und gleichzeitig ein stabiles Finanzsystem zu garantieren. Zusätzlich vertritt die EBA die Europäische Union nach außen bei internationalen Gesprächen und Verhandlungen zur Finanzmarktaufsicht.

Technische Standards, Richtlinien und Empfehlungen

Um das Single Rulebook on Banking zu schaffen, erarbeitet die EBA für viele Regulierungen und Verordnungen die Details. Sie gibt sogenannte Technische Standards vor, interpretiert Vorschriften, beantwortet Fragen zu erlassenen Richtlinien und Verordnungen, und sie spricht Empfehlungen aus, wie die einzelnen Dokumente umzusetzen sind.

Eine der Hauptbeschäftigungen der EBA ist das Erstellen bindender technischer Regulierungsstandards (BTS). Sie interpretieren Details bestehender Vorschriften. Die von der EBA erlassenen technischen Standards haben einen rechtsverbindlichen Charakter und müssen von allen Mitgliedstaaten entsprechend direkt angewendet (bei Verordnungen) oder entsprechend umgesetzt werden (bei Regulierung).

Beratende Funktionen aber auch aktives Krisenmanagement

Die Hauptaufgabe der EBA ist ihre beratende Funktion. Sie berät als unabhängige Expertenstelle etwa die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu Regulierungsvorhaben und Änderungen. An die EBA können sich aber auch alle nationalen Behörden, Bankinstitute und andere Organisationen und Bürger wenden, um Fragen zu den Inhalten, der Interpretation sowie der praktischen Umsetzung einzelner Finanzmarktvorschriften zu stellen.

Im Fall des Falles agiert die EBA zudem als Krisenmanager. Sollte die europäische Finanzmarktstabilität durch die Schieflage eines wichtigen Finanzinstituts gefährdet sein, kann die EBA direkt eingreifen und die Aktionen der einzelnen Aufsichtsbehörden koordinieren.

Verbraucherschutz als Aufgabe

Eine weitere Aufgabe der EBA ist der Verbraucherschutz im Finanzwesen. Hier geht es vor allem um die Beobachtung von Trends und Finanzinnovationen, und die Entwicklung von gemeinsamen Standards und Leitlinien zur Wissensvermittlung und Bildung. Die EBA kann auch Warnungen vor bestimmten Produkten und Anbietern aussprechen, und sie hilft weiter, wenn jemand eine Beschwerde gegen ein Finanzinstitut oder ein Finanzprodukt einbringen möchte. Im Jahr 2013 hat die EBA beispielsweise Warnungen gegenüber Contracts for Difference sowie zu Cryptowährungen ausgesprochen.

 

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