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Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

BCBC steht für Basel Comittee on Banking Supervision, oder auf Deutsch auch Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Dahinter verbirgt sich ein weltweiter Zusammenschluss von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden.

Das BCBS ist keine Behörde!

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat keinen offiziellen Charakter als Behörde. Es ist auch keine supranationale Organisation wie etwa die UNO. Im Grunde ist das BCBS einfach eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft. Der Verwaltungssitz ist in der Schweiz (Basel), bei der Bank für Internationalen Zahlungsverkehr (BIS oder Bank for International Settlements). Dort treffen sich regelmäßig die Vertreter der Mitglieder zu Arbeitsgruppe, Task Forces sowie dem Ausschuss selbst.

45 Mitglieder und 9 Beobachter

Derzeit hat das BCBS 45 Mitglieder aus 28 Ländern. Darunter sind neben der EU auch die USA, China und Japan. Mitglieder sind entweder Zentralbanken oder Aufsichtsbehörden.

Neben den 45 Vollmitgliedern gibt es noch 9 Mitglieder mit Beobachterstatus. Neben drei weiteren Zentralbanken sind darunter beispielsweise der IMF (International Monetary Fund), die Europäische Kommission und die European Banking Authority.

Die Mitglieder des BCBS sind also entsprechend hochkarätig und haben ein großes Gewicht in der internationalen Finanzwelt. Die komplette Mitgliederliste findet man auf der Internetseite der bis (Bank for International Settlements).

Mindeststandards für die Regulierung von Banken

Das BCBS setzt Mindeststandards für die Regulierung und Aufsicht von Banken fest. Diese werden dann nach einem festgelegten Zeitplan von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. Es handelt sich bei den Empfehlungen tatsächlich um Mindeststandards, die auch strenger ausgelegt und umgesetzt werden dürfen und teilweise auch werden!

Das große Ziel: Weltweit einheitliche Bankenregulierung

Das große Ziel des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht ist es, eine weltweit einheitliche Bankenregulierung und Bankenaufsichtspraxis zu schaffen. Einerseits sollen so für alle gerechterweise die selben Vorschriften gelten. Gleichzeitig soll aber auch mehr Stabilität in das globale Finanzwesen gebracht werden.

Der Ausschuss und seine Arbeitsgruppen

Die endgültigen Entscheidungen werden vom „Committee“, also dem Ausschuss getroffen. Dieser tagt viermal im Jahr und besteht aus den Leitern der Mitglieder, also den Chefs der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden.

Die Arbeit selbst wird in Arbeitsgruppen gemacht, die wiederum bestimmte Task Forces für einzelnen Projekte ins Leben rufen können. Hier arbeiten nationale Experten aus den Mitgliedsbehörden an neuen Empfehlungen.

Standards, Guidelines und Sound Practices

Grundsätzlich unterscheidet man bei den ausgearbeiteten Dokumenten zwischen:

  1. Standards: Die Empfehlungen, die in nationales Recht umgesetzt werden sollen
  2. Guidelines (Leitlinien): Sie enthalten Erläuterungen und Details zu wichtigen Standards.
  3. Sound Practices (Wohlverhaltensrichtlinien): Sie enthalten Empfehlungen und gute Vorbilder für die Umsetzung und Aufsichtspraxis.

Zusammenarbeit und öffentliche Konsultationen

Das BCBS arbeitet auch mit nicht-Mitgliedern zusammen, also mit Zentralbanken und Aufsichtsbehörden, die derzeit nicht zu den 45 Vollmitgliedern zählen. Zusätzlich gibt es zu allen wichtigen, neuen Vorschlägen öffentliche Konsultationen, an denen sich alle Interessierten und Betroffenen beteiligen können.

Die Baseler Akkorde

Zu den großen Erfolgen zählen die Baseler Akkorde, die weltweit viele Bankenregulierungen vereinheitlicht haben:

  1. Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988
  2. Basel II, die Reform aus 2004
  3. Basel III, beschlossen 2014
  4. Basel III Reform (auch Basel IV genannt) aus 2017

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