Willkommen zur Beitragsreihe „Finanzmarktregulierung einfach erklärt„. Ein Beitrag Ihres engagierten Teams von BahlConsult GmbH.

Die CRD IV: Ein Paket zur Bankenregulierung

CRD IV steht für die englische Bezeichnung „Capital Requirements Directive“ und umfasst mehrere EU-Regulierungen und EU-Verordnungen. Es geht darin um eine Vielzahl an Vorschriften für Banken und andere Finanzinstitute, wie etwa die Unterlegung von verschiedenen Risiken mit Eigenkapital, um das Risikomanagement, sowie um die Aufsicht und die Berichterstattung. CRD IV wurde 2013 beschlossen und gilt seit 2014, in manchen Bereichen allerdings mit langen Übergangszeiten bis 2019.

CRD IV soll den Finanzsektor krisenfest machen

Ziel der CRD IV ist es, den Finanzsektor besser gegen Krisen zu wappnen. Das soll unter anderem durch ausreichend Eigenkapital, ein solides Risikomanagement, einheitliche und nachvollziehbare Bewertungen von Risiken, die Begrenzung von Leverage, Bonusregeln für Manager und ein umfangreiches Berichtswesen erreicht werden. All das ist in vielen kleinen Details in den Vorschriften der CRD IV geregelt.

CRD IV besteht aus CRD, CRR, COREP und FINREP

Der Begriff CRD IV steht übergeordnet für eine Reihe von Regulierungen und Verordnungen. Zusammen ergeben sie die CRD IV:

  • CRD: Capital Requirements Directive, eine Regulierung, die in nationales Recht umgesetzt werden musste.
  • CRR: Capital Requirements Regulation, eine Verordnung, die damit direkt in allen Mitgliedstaaten gilt.
  • COREP: „Common Reporting“, die Pflichten für Finanzinstitute über Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde, die sich aus der CRD und CRR ergeben.
  • FINREP: „Financial Reporting“, etwas abgeänderte Berichtspflichten an die Aufsichtsbehörden für all jene Finanzinstitute, die nach internationalen Standards bilanzieren (International Accounting Standards (IAS) sowie International Financial Reporting Standards (IFRS) )

Umsetzung von Basel III

In der CRD IV ist die Umsetzung der Basel III Vereinbarungen durch die Europäische Kommission verarbeitet. Die CRD IV weicht von Basel III vor allem in den Details ab oder definiert diese genauer. Die Zielsetzung von CRD IV und Basel III sind aber ident (Stärkung des Finanzsektors gegenüber Krisen), und auch der Aufbau der CRD IV ist sehr stark an Basel III angelehnt. Der größte Unterschied zwischen der CRD IV und Basel III ist der Geltungsbereich. Denn Basel III wurde mit einem Blick auf große, international tätige Banken beschlossen, während die CRD IV Vorschriften für alle Banken im EWR sowie für eine ganze Reihe anderer Finanzinstitute, Broker und Asset Manager gelten.

Da Basel III bereits sehr umfangreich ist, sind auch die Vorschriften der CRD IV ausgesprochen lange und komplex. Zudem gab es seit der Verabschiedung der CRD Vorschriften im Jahr 2013 bereits mehrere Änderungen in Form von „Updates“.

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